Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Definition der Veranstaltung
1.
Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine so genannte LANPARTY. Die
Veranstaltung dient dem Zweck eine größere Anzahl von Spielern zusammen zu
bringen und über ein Computernetzwerk Spiele und Turniere auszutragen.
2.
Die Veranstaltung ist öffentlich und für Besucher frei zugänglich. Der
Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Räumlichkeiten der
Veranstaltung zu regulieren. Der Zutritt kann vom Veranstalter untersagt
werden, wenn dieser es ausdrücklich erklärt.
3.
Die Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht
gewinnorientiert. Die Erhebung des Teilnahmebeitrages dient der Durchführung
der Veranstaltung. Eventuelle Erträge kommen weiteren Veranstaltungen dieser
Art zugute.
§2 Rechte und Pflichten des Veranstalters
1.
Der Veranstalter hat das Hausrecht und behält sich ausdrücklich dessen
Umsetzung vor. Das umfasst, aber nicht ausschließlich, das Recht den Zugang zu
regulieren, das Recht einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen
und Verfügungen über das Verhalten auf der Veranstaltung zu treffen.
2.
Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung bei zu geringem Interesse
oder Gefährdung der Veranstaltung sofort oder nach Ankündigung abzubrechen. In
allen Fällen, welche vom Veranstalter nicht mutwillig oder grob fahrlässig
verursacht werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Teilnahmebeitrages.
3.
Der Veranstalter hat Anspruch auf die vollständige Entrichtung des
Teilnahmebetrages. Wer diesen nicht entrichtet kann unmittelbar von der
Veranstaltung ausgeschlossen werden.
4.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Personen oder
Personengruppen im Vorfeld oder während des Einlasses von der Veranstaltung
auszuschließen. Sollte dieser Ausschluss von Veranstalter zu vertreten sein,
können zuviel gezahlte Teilnahmebeiträge zurück verlangt werden.
5.
Der Veranstalter hat die Pflicht allen angemeldeten Gästen einen Sitzplatz mit
einem Netzwerkanschluss sowie einer Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz zur
Verfügung zu stellen. Weiterhin hat er die Pflicht ein adäquates
Computernetzwerk zu errichten. Störungen technischer Art sollen vom
Veranstalter schnellstmöglich, nach bestem Vermögen behoben werden. Eine
Betriebsgarantie kann nicht gegeben werden.
6.
Ausdrücklich übernimmt der Veranstalter keine Haftung für alle Fälle von
Diebstahl, höherer Gewalt, Datenverlust, technische Schäden jeglicher Art,
mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung an Eigentum von Besuchern oder
Gästen der Veranstaltung.
7.
Der Veranstalter bemüht sich nach besten Vermögen alle Arten von illegalen
Tätigkeiten zu unterbinden. Das beinhaltet, aber nicht ausschließlich,
Software Piraterie jeder Art, Datendiebstahl, Hacking und Cracking. Für die
Technik und Rechtskonformität der Besucher und Gäste wird der Veranstalter
jedoch keine Haftung übernehmen. Sollte dem Veranstalter Fälle von illegaler
Tätigkeit zu Wissen gebracht werden, verpflichtet er sich diese zu
unterbinden.
8.
Der Veranstalter verpflichtet sich nach besten Wissen und Gewissen über die
Veranstaltung zu informieren. Das wird im Wesentlichen über die Webseiten
geschehen. Weiterhin verpflichtet sich der Veranstalter eine Technik zur
Anmeldung zur Verfügung zu stellen. Dies kann auch über ein von Dritten
erstelltes System erfolgen.
§3 Rechte und Pflichten der Besucher und Gäste
1.
Als Gäste der Veranstaltung gelten alle, welche an der Veranstaltung
teilnehmen und mit im unmittelbarem Besitz befindlicher Technik an das Strom
oder Computernetzwerk angeschlossen sind. Als Besucher gelten solche, welche
sich zum Zwecke des Besuches ohne eigene Technik auf der Veranstaltung
befinden.
2.
Alle Besucher und Gäste haben den Anweisungen des Veranstalters und seiner
Bevollmächtigten Folge zu leisten.
3.
Ein Recht auf die Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht. Jeder Gast hat
sich im Vorfeld der Veranstaltung anzumelden. Der festgesetzte Teilnahmebetrag
ist im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten. Die Entrichtung muss durch den
Gast belegbar sein. Angemeldete Gäste haben die Möglichkeit an der Abendkasse
den Teilnahmebeitrag zu entrichten. Dieser kann jedoch höher sein, als der im
Vorfeld zu entrichtenden Beitrag.
4.
Alle Gäste und Besucher stellen den Veranstalter der Haftung von Schäden jeder
Art frei. Jeder Besucher und Gast der Veranstaltung hat für seinen Besitz und
sein Handeln Sorge zu tragen. Jede Art von illegaler Tätigkeit ist untersagt.
Für grob fahrlässig oder mutwillig entstandene Schäden haftet der Verursacher.
5.
Alle Gäste und Besucher müssen das 16. Lebensjahr erreicht haben. Gäste und
Besucher die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben haben eine
vollständig ausgefüllte und durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnete
Vollmacht und Erklärung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung für die
Dauer der Veranstaltung (Siehe unten) zu Veranstaltungsbeginn vorzuzeigen,
danach zu handeln und mitzuführen. Einer Überprüfung des Ausweises durch den
Veranstalter muss Zustimmung erteilt werden.
6.
Gäste und Besucher welche das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und den
Anweisungen des Veranstalters und seiner Bevollmächtigten, der Hausordnung,
den AGB's oder sonstigen geltenden Bestimmungen und Gesetzen zuwider handeln,
werden mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen, die im §3
Nummer 5 genannte Vollmacht verfällt mit diesem Zeitpunkt.
7.
Auf den Rechnern der Gäste und Besucher, welche das 18. Lebensjahr nicht
vollendet haben, ist die Installation und die Benutzung jedweder Software ohne
entsprechende Altersfreigabe oder mit entsprechenden Indizierung untersagt.
Dabei handelt es sich um Spiele, Filme u.ä., die von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien entsprechend eingestuft wurden. Zu diesen zählen
unter anderem Spiele wie "Quake 3: Arena", "Unreal Tournament" und "Return to
Castle Wolfenstein". Weiterhin ist die Benutzung oben genannter Materialien
auf der gesamten Veranstaltung untersagt.
8.
Die Besucher und Gäste der Veranstaltung haben sich nach Sitte und Anstand zu
verhalten. Sofern Alkohol auf der Veranstaltung zugelassen ist, ist dieser in
vernünftigen Maßen zu genießen. Angetrunkene Gäste oder Besucher können für
den Zeitraum der Alkoholisierung oder aber komplett von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden.
9.
Den Gästen und Besuchern ist es untersagt die Durchführung der Veranstaltung
mutwillig oder fahrlässig zu stören. Dies gilt insbesondere für Strom- und
Computernetzwerk. Alle Handlungen am Netzwerk und am Stromnetz müssen
ausdrücklich mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Besonderes Augenmerk ist
auf die Verkabelung zu richten, daher ist allen Anweisungen des Veranstalters
unbedingt folge zu leisten. Aufgrund vorheriger Erfahrungen legen wir allen
Besuchern und Gästen ans Herz sich umsichtig und vorsichtig zu bewegen.
10.
Alle Handlungen im Bereich der Technik des Veranstalters sind zu unterlassen.
Der Technik-Bereich darf nur nach ausdrücklicher Aufforderung betreten werden.
Zuwiderhandlungen können mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung
belegt werden.
11.
Für die Gäste und Besucher welche das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben ist
ab 24 Uhr verboten den Veranstaltungsort ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten zu verlassen.
§4 Allgemeine Bestimmungen
1.
Alle Regeln gelten uneingeschränkt für den gesamten Bereich der Veranstaltung.
2.
Bei Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln
verfällt der Teilnahmebetrag.
3.
Sollte eine der Regeln ungültig sein oder werden, so ist der Rest davon
unberührt.
4.
Im Zweifelsfall über die Auslegung der Regeln oder einer Situation die in den
Regeln nicht definiert ist, behält sich der Veranstalter ausdrücklich das
Recht vor, die Regeln zu erweitern oder zu ändern. Im Zweifelsfall und bei
kurzfristigen Entscheidungen gilt das Wort. Größere Änderungen sollen
schriftlich niedergelegt werden.